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Ortsteil, Baurecht
(recht.)
    

Mit Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB wird jeder Bebauungskomplex bezeichnet, der vermittels der Zahl der ihm angehörigen Gebäude ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwGE 31, 22). Dabei können sechs Gebäude für das gewisse Gewicht genügen (BVerwG BRS 22 NR. 76).

Im Zusammenhang bebaut ist ein Ortsteil, wenn er aufeinander folgend bebaut ist und ungeachtet einzelner Lücken einen geschlossenen Zusammenhang und Zusammengehörigkeit vermittelt.

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