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Parteiöffentlichkeit
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Parteiöffentlichkeit wird das Recht der Parteien bezeichnet, bei allen Beweisaufnahmen teilzunehmen, die Prozessakten einzusehen und vom Gericht über alle relevanten Vorgänge unterrichtet zu werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Beweisaufnahme