logo
Artikel Diskussion (0)
persistent objector
(recht.voelker)
    

Mit persistent objector wird im Völkerrecht ein Völkerrechtssubjekt bezeichnet, dass sich von Anfang an ausdrücklich einer zu Völkergewohnheitsrecht führenden Völkerrechtsübung widersetzt. Damit verhindert der persistent objector die Bindung an dieses Völkergewohnheitsrecht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Völkergewohnheitsrecht