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Phreaking
(it.angriff und it.recht.straf)
    

Mit Phreaking wird das Manipulieren von Telefondiensten, mit dem Ziel der kostenlosen Nutzung, bzw. der Nutzung auf Kosten von anderen bezeichnet.

Phreaking kann gemäß § 265a StGB als Erschleichen von Leistungen strafbar sein.

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Auf diesen Artikel verweisen: Strafbarkeit des Hackens