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Pluralismus/pluralistisch
(recht.allgemein.politik und recht.oeffentlich.staat)
    

Inhalt
             1. Staatsrechtslehre

Pluralismus ist die Bezeichnung für das freie Nebeneinander verschiedener geistiger oder politischer Strömungen in einem Staat.

1. Staatsrechtslehre

Wird auch als Bezeichnung für die Auffassung verwandt, nach der der Staat nur eine Körperschaft neben anderen (Kirche, Gewerkschaft, Parteien) ist, und dass ihm daher keine besondere Hoheitsgewalt zukomme (Laski, H.)

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