logo
Artikel Diskussion (0)
Polizeistunde/Sperrzeit
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Nach § 18 GastättenG die Zeit in der Schank- und Speisegaststätten grundsätzlich geschlossen zu halten sind.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise