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prätorisches Recht
(recht.allgemein.geschichte.rom)
    

Als prätorisches Recht wird das seit dem 2 Jhd vor Christus durch die Aufzeichnung der Rechtssprüche der Prätoren entstandene römische Recht bezeichnet. Das prätorische Recht war durch die sog. juris consulti (rechtskundige Personen) geprägt, die den Prätor bei der Rechtsfindung berieten.

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Auf diesen Artikel verweisen: mancipatio/Manzipation * in jure cessio