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precarium/ interdictum de precario
(recht.geschichte.rom)
    

Mit precarium wurde im römischen Recht ein frei widerrufliches Bittleihverhältnis bezeichnet. Gab der Empfänger den Gegenstand nicht zurück gab es das interdictum de precario mit der das aufgrund eines Precarium gewährten zurückverlangt werden konnte.

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Auf diesen Artikel verweisen: vi vel clam vel precario * interdikt/Interdiktenverfahren, römisches Recht