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Prüferprotokolle
(recht.allgemein.ausbildung)
    

Als Prüferprotokolle bezeichnen angehende Akademiker, insbesondere auch Juristen, die von Prüflingen angefertigten Protokolle über den Verlauf und die Themen der mündlichen Prüfung die von verschiedenen Stellen (z.B. Fachschaften, Repetitorien oder auch Versicherungsvertretern) zentral gesammelt werden.

Während für Juristen im 1. Staatsexamen lokale Sammlungen üblich sind. Gibt es für das 2. Staatsexamen deutschlandweite Sammlungen die die Protokolle gegen Geld zur Verfügung stellen.

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