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pseudonymisierte Daten
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.datenschutz)
    

Von pseudonymisierten Daten spricht man, wenn in einem Datensatz die zur Identifizierung einer bestimmten Person geeigneten Daten durch ein Pseudonym ersetzt werden, so dass der Datensatz ohne Kenntnis der außerhalb des Datensatzes gespeicherten Zuordnung nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden kann.

Beispiel: Eine Datensatz enthält vor Pseudonymisierung die Angaben: Name, Vorname, Matrikelnummer, die in einer Klausur abgegebene Lösung. Da die Korrektoren die Verfasser der Klausurlösung nicht kennen sollen, werden vom Prüfungsamt Name und Vorname durch eine aufsteigend vergebene Nummer ersetzt. Die Zuordnung wird in einer beim Prüfungsamt verbleibenden Datei gesammelt (z.B. Nr. 01/07 = Gretchen Müller; Nr. 02/07 = Michel Meier; Nr. 03/07 = Ines Fuchs; Nr. 04/07 = Peter Mondschein) Der Korrektor erhält nur die Datensätze mit den laufenden Nummern 01/07 bis 04/07 und den Lösungen. Er fügt jedem Datensatz noch die Bewertung hinzu. Im Prüfungsamt kann dann dann nach Rückgabe die Bewertung wieder einem bestimmten Studenten zugeordnet werden.

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