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Public Private Partnership (PPP)
(recht.allgemein)
    

Mit Public Private Partnership werden Kooperationen zwischen Staat und Wirtschaft zur Durchführung von staatlichen Aufgaben bezeichnet.

Beispiel: Die Autobahn A8 wird auf dem Teilstück zwischen Augsburg und München von einem privaten Konsortium ausgebaut und für 30 Jahre unterhalten. Im Gegenzug erhält das Konsortium die Lkw-Maut-Einnahmen für dieses Teilstück.

Rechtlich (...)

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