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Rechnungszins
(recht.)
    

Der Rechnungszins ist die entscheiden Größe, die bei der Abszinsung die Höhe des sog. Barwertes bestimmt. Je höher der Rechnungszins desto niedriger der Barwert.

Siehe auch Rechnungszins im Versorgungsausgleich.

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Auf diesen Artikel verweisen: Versorgungsausgleich, Rechnungszins * Barwert