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Rechtslücke
(recht.methoden)
    

Von einer Rechtslücke spricht man, wenn der Gesetzgeber bei der Normierung eines Problems den abstrakten Tatbetand so gefaßt hat, daß bestimmte konkrete Fälle nicht erfaßt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Analogie/Gesetzesanalogie/Gesamtanalogie/Rechtsanalogie/rechtsähnliche Anwendung