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Reichskommissar
(recht.geschichte)
    

Als Reichskommissar wurde während der nationalsozialistischen Diktatur ein Beauftragter der Reichsregierung für besondere Verwaltungsaufgaben bezeichnet.

Beispiel: Es gab einen Reichskommissar der das annektierte Sudetenland verwaltete.

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Auf diesen Artikel verweisen: Annexion/annektieren