logo
Artikel Diskussion (0)
Restitution
(recht.zivil.materiell.schuld.bt und recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Restitution wird die Wiederherstellung oder Rückerstattung bei einem Verlust oder einer Verletzung bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise