logo
Artikel Diskussion (0)
Retent
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Mit Retent wird das immer in der Geschäftsstelle/Serviceeinheit der Staatsanwaltschaft verbleibende Blatt einer Strafakte bezeichnet, wenn die Akte einer anderen Behörde, z.B. der Polizei oder dem Gericht, übergeben wird. Muss die Akte z.B. zur Wiedervorlage bevor sie von der anderen Behörde zurück ist, wird das Retent vorgelegt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Handakte