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Risikozusammenhang/Schutzzweckzusammenhang
(recht.straf.at)
    

Risikozusammenhang und Schutzzweckzusammenhang sind andere Bezeichnungen für die Lehre vom Schutzzweck der Norm als Voraussetzung der objektiven Zurechnung fahrlässigen Verhaltens. Siehe unter Fahrlässigkeit, objektive Zurechnung.

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