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Rom II Verordnung
(recht.eu)
    

Mit Rom II Verordnung wird eine Verordnung bezeichnet auf die sich die JustizministerInnen der EU geeinigt haben und die bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das anwendbare Recht für außervertragliche Schuldverhältnisse, d. h. insbesondere für unerlaubte Handlungen regelt .

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