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Rücktritt, Freiwilligkeit
(recht.straf.at.versuch.ruecktritt)
    

Freiwillig ist der Rücktritt, wenn er auf einer selbständigen Entscheidung des Täters beruht und nicht von den äußeren Umständen erzwungen wird. Der Anstoß zum Rücktritt kann dabei auch von außen gegeben werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rücktritt vom Versuch * Rücktritt vom Versuch