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Schächten
(recht.oeffentlich.grundrechte.art4 und recht.oeffentlich.verwaltung.bt.tierschutz)
    

Besonderes Schlachtverfahren, bei dem man Tiere nach Durchtrennung der Hauptschlagadern unbetäubt ausbluten lässt.

Das Schächten ist auf der einen Seite Bestandteil religiöser Riten (Islam, Judentum), auf der anderen Seite verstößt es gegen den Tierschutz, was eine entsprechende Abwägung der betroffenen Grundrechte notwendig macht.

Zuletzt hat das BVerwG am 23.11.2006 (Az. 3 C 30/05) entschieden, dass "die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz es nicht ausschließt, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen zu erteilen, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen.

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