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Schmähkritik
(recht.straf.bt.beleidigung)
    

Von einer Schmähkritik spricht man, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 284). Siehe auch unter Formalbeleidigung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Formalbeleidigung