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Schriftfarben in Behörden
(recht.)
    

  1. Grün für den Minister
  2. Violett für den parlamentarischen Staatssekretär
  3. Rot für den Staatssekretär
  4. Blau für den Abteilungsleiter
  5. Braun für den Unterabteilungsleiter bzw. Vertreter des Abteilungsleiters

Siehe § 13 Abs. 2 GGO Anlage 2.

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