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Schuldverschreibung auf den Inhaber/Inhaberschuldverschreibung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Mit Schuldverschreibung auf den Inhaber bzw. Inhaberschuld­verschreibung wird gemäß § 794 BGB ein Wertpapier bezeichnet, in der der Aussteller dem Inhaber eine Leistung verspricht. Man spricht auch davon, dass die Schuldverschreibung eine Forderung verbrieft.

Der Inhaber ist berechtigt die Leistung entsprechend dem gegebenen Versprechen zu verlangen. Die Inhaberschuldverschreibung ist ein Inhaberpapier.

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Auf diesen Artikel verweisen: Anleihe/Staatsanleihe * Bundesobligationen * Inhaberpapier * Orderpapier * Schuldschein/Schuldurkunde