logo
Artikel Diskussion (0)
Schweigepflicht
(recht.prozess.allgemein und recht.straf.bt.203 und recht.straf.bt.353b)
    

Zur Schweigepflicht bestimmter Berufsgruppen siehe unter Berufsgeheimnis.

Zur die Schweigepflicht von Angehörigen des öffentlichen Dienstes siehe unter Dienstgeheimnis

Beide Gruppen können im Prozess von ihrer Schweigepflicht durch die Betroffenen (d.h. die Klienten, bzw. den Staat) entbunden werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise