logo
Artikel Diskussion (0)
Seekasse
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Seekasse wird der Träger gesetzlichen Rentenversicherung für die Arbeiter und Angestellten im Bereich der deutschen Seefahrt bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise