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Selbstbestimmungsrecht
(recht.voelker und recht.oeffentlich.grundrechte.art2)
    

Inhalt
             1. Völkerrecht
             2. Verfassungsrecht

1. Völkerrecht

Das Recht eines Volkes sich zu einem selbständigen Staat zusammenzuschließen und der Grundsatz, dass Gebietsveränderungen nur mit Zustimmung einer Mehrheit des Volks möglich sind.

2. Verfassungsrecht

Das in Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

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