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Stipulation/stipulatio
(recht.geschichte.rom)
    

Mit Stipulation (= stipulatio) wird im römischen Recht eine Form der Begründung eines Schuldverhältnisses bezeichnet, bei der Antragende die Formel

Versprichst Du mir zu ... zu geben

und der Annehmende die Formel

Ich verspreche es.

sprechen musste.

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