logo
Artikel Diskussion (0)
Strafvereitelung
(recht.straf.bt)
    

Von Strafvereitelung spricht man, wenn jemand vereitelt, dass ein anderer gemäß dem Strafgesetz bestraft wird, oder dass eine verhängte Strafe vollstreckt wird. Strafvereitelung ist gemäß § 258 StGB ein Vergehen. Früher wurde die Strafvereitelung mit "persönlicher Begünstigung" in Abgrenzung zur "sachlichen Begünstigung" bezeichnet.

Gemäß § 258 Abs. 6 StGB bleibt die Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen straffrei.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Begünstigung * Strafvereitelung im Amt