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Straßennamen, Umbenennung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.strassen und recht.ref.verw1)
    

Mit Straßenname wird die innerhalb einer Gemeinde eindeutige Bezeichnung einer Straße bezeichnet. Das Recht der Straßenbenennung ist in Hessen nicht gesetzlich geregelt. Es fällt gewohnheitsrechtlich in die Kompetenz der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung. Diese ist dabei überwiegend frei, der Name darf allerdings nicht anstößig sein (das ist z.B. der Fall bei einer NSDAP-Karriere des Namensinhabers) und bei einer Umbenennung muss ein sachlicher Grund vorliegen.

Klagebefugt sind bei einer Umbenennung nur die Anwohner der Straße. Als richtige Klageart kommt eine Unterlassungsklage in Frage.

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