logo
Artikel Diskussion (0)
Tatsacheninstanz/erste Instanz
(recht.allgemein.prozess)
(engl. trial court)
    

Von einer Tatsacheninstanz spricht man im Instanzenzug bei einer gerichtlichen Instanz, in der eine Beweisaufnahme stattfindet. Tatsacheninstanz ist immer die erste Instanz und regelmäßig, je auch noch Augestaltung in der jeweiligen Prozessordnung, auch noch die Berufungsinstanz. Die Revisionsinstanz ist keine Tatsacheninstanz mehr.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: erste Instanz