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tertium non datur
(recht.)
    

Von tertium non datur (lat. ein Drittes gibt es nicht) spricht man, wenn die Logik nur zwei Möglichkeiten offen lässt.

Beispiel: Die Person ist nicht im Sinne eines tertium non datur notwendig entweder Verbraucher oder Unternehmer. (MueKo-Ernst, § 288, Rn. 21).

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