logo
Artikel Diskussion (0)
Titel
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt und recht.zivil.formell.prozess)
    

Inhalt
             1. öffentliches Recht
             2. Zivilprozeßrecht

1. öffentliches Recht

Anredeform die vom Staatsoberhaupt für besondere Verdienste verliehen wird. In Deutschland gibt es zur Zeit keine Bundesehrentitel. Die Länder sind befugt eigene Titel zu verleihen.

2. Zivilprozeßrecht

Abgekürzte Bezeichnung für Vollstreckungstitel

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Abänderungsklage, Unterhalt/Unterhaltsabänderungsklage