logo
Artikel Diskussion (0)
Transportgefährdung
(recht.straf.bt.315 und recht.straf.bt.315a)
    

Inhalt
             1. Strafrecht

1. Strafrecht

Sammelbezeichnung für den Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 StGB) und den Tatbestand der Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs (§ 315a StGB).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise