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Tugenden
(recht.allgemein)
    

Mit Tugenden werden umgangssprachlich alle von der Gesellschaft sittlich-moralisch positiv bewerteten Eigenschaften von Menschen bezeichnet (z.B. Ehrlichkeit, Fleiß, Pünktlichkeit). Ebenso wie die Moral gelten die Anforderungen der Tugend neben dem Recht. Sie können im Gegensatz zur Rechten nur im Wege des "Selbstzwangs" durchgesetzt werden (Kant Metaphysik der Sitten II, Einl. II).

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