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Umgang, begleitet
(recht.zivil.msteriell)
    

Mitwirkungsberechtigter Dritter ist erforderlich.

Das Amtsgericht hat keine Anordnungskompetenz gegenüber dem Jugedamt und freien Trägern der Jugendhilfe.

Ggf. muss ein Elternteil einen Antrag beim Jugendamt stellen und diesen beim Verwaltungsgericht einklagen.

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