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Umgangsverfahren
(recht.zivil.materiell.bt.familie.umgang)
    

Umgangsverfahren nach h.M. Amtsverfahren.

Verfahrenskostenhilfe wird für ein Umgangsverfahren grundsätzlich nur gewährt, wenn der Antragsteller zunächst erfolglos Hilfe beim Jugendamt beansprucht hat (OLG Hamburg v. 18.8.2022 Az. WF 87/22).

Die gilt nicht, wenn dies aussichtslos erscheint oder aufgrund von Dringlichkeit nicht geboten ist.

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