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Ungeschriebene Bundeskompetenzen
(recht.oeffentlich.staat)
    

Neben den im Grundgesetz genannten Kompetenzen, werden noch folgende Kategorien von ungeschriebenen Kompetenzen anerkannt:

Kompetenz kraft Sachzusammenhangs. D.h. der Bund darf Materien regeln die verständigerweise unerläßlich sind um eine ausdrücklich zugewiesene Materie sinnvoll zu regeln (z.B. Altersfürsorge für Schornsteinfeger).

Annexkompetenz. Wird auch als Unterfall der Kompetenz kraft Sachszummenhangs bezeichnet. Hier geht es um Materien die bei der Vorbereitung oder Ausführung einer zugwiesenen Materie anfallen. Man spricht auch von eine Ausweitung in die Tiefe (z.B. die Ordnungs- und Polizeigewalt in einer zugewiesenen Materie).

Kompetenz kraft Natur der Sache. Materien die aufgrund ihrer Natur zwingend nur vom Bund geregelt werden können (z.B. Sitz der Bundesregierung, Nationalfeiertage, Beschäftigungsverhältnisse der Bundesangestellten).

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Auf diesen Artikel verweisen: Annexkompetenz