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Unternehmensautonomie
(recht.oeffentlich.grundrechte.art12)
    

"2. Ein angemessener Spielraum zur Entfaltung der durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Unternehmensauotonomie ist unantastbar. Zum unantstbaren Kernbreich der Unternehmensautonomie zählen beispielsweise die Entscheidung über Schließung oder Veräußerungen eines Betriebs, über Standortverlagerung und Personalabbau, über Festlegugn von PRoduktions-, Organisations- und Vertriebsstrukturen sowie Investitionen. Der Kernbereich der Unternehmerautonomie ist aber nur dann tangiert, wenn dem Arbeitgeber jeglicher Handlungsspielraum für eine Unternehmerentscheidung genommen wird. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn die Umsetzung der Entscheidung aufgrund von langen Kündigungsfristen nur zeitlich verzögert wird. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.3.2003 - 5 Sa 137/03 (AiB 2004, 565)

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