logo
Artikel Diskussion (0)
Urteilsstil
(recht.technik)
    

Mit Urteilsstil wird eine Aufbauweise in juristischen Arbeiten bezeichnet, bei der die Begründung auf das Ergebnis erfolgt. Das Gegenstück ist der Gutachtenstil.

Beispiel: A hat sich des Diebstahls schuldig gemacht, da er eine fremde Sache in Zueignungsabsicht weggenommen hat. Die Sache war fremd weil (...)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Entscheidungsgründe