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Urteilsverfahren
(recht.allgemein.prozess)
    

Die ordentliche Gerichtsbarkeit kennt grundsätzlich zwei Verfahrensarten

  • Urteilsverfahren
  • Beschlußverfahren

Diese sind in ihren Anforderungen und Grundsätzen unterschiedlich ausgestaltet um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Beschlussverfahren