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Vakanz
(recht.allgemein)
    

Mit Vakanz (lat. vacare leer sein) wird eine offene Stelle bezeichnet, mit Vakanzzeit der Zeitraum in dem eine Stelle offen ist.

Beispiel: A ist Pfarrer in der Gemeinde B. Nach dem er in Ruhestand gegangen ist, sucht die Gemeinde B einen neuen Pfarrer. Sie hat in dieser Zeit eine Vakanz, d.h. eine offene Pfarrstelle. Während der Vakanzzeit, d.h. bis die Stelle wieder besetzt ist, übernehmen die Pfarrer der Nachbargemeinde vertretungsweise die Gottesdienste.

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