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Verfügungsbeschränkung
(recht.zivil.materiell)
    

Inhalt
             1. Bei Grundstücken

Von einer Verfügungsbeschränkung spricht man, wenn die Verfügungsmöglichkeit eines Rechteinhabers (z.B. eines Eigentümers) durch das Gesetz beschränkt werden.

1. Bei Grundstücken

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Auf diesen Artikel verweisen: Grundbuch