logo
Artikel Diskussion (0)
Verkehrssitte
(recht.allgemein)
    

Als Verkehrssitte wird eine ungeschriebene Verhaltensordnung bezeichnet, deren Vorschriften in der Gesellschaft (oder Untergruppen der Gesellschaft) beachtet werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben * Lärm, unzulässiger/vermeidbarer