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Versicherung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.versicherung)
    

Mit Versicherung wird ein Schutz vor Vermögensverlusten aufgrund bestimmter Ereignisse bezeichnet.

Prinzip der Versicherung ist, dass viele Versicherte regelmäßig geringe Beiträge (= Prämien) leisten und aus diesen Beiträgen im Verhältnis hohe Zahlungen an die geleistet werden, bei denen der seltene Versicherungsfall eintritt. Durch die große Zahl der Versicherten wird eine Vorsorge möglich, die der Einzelne alleine nicht erbringen könnte.

Dabei ergibt sich die Prämienhöhe aus der Höhe des versicherten Risikos und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts. D.h. je seltener das versicherte Ereignis eintritt und je niedriger der versicherte Schaden ist, desto niedriger ist Versicherungsprämie.

Beispiel: A ist 35 Jahre alt und Hausbesitzer. Das Haus hat einen Wert von 230.000,- Euro. Um im Fall einer Zerstörung durch Brand nicht mittellos darzustehen, will A für diesen Fall vorsorgen. Da sie und ihr Mann zusammen monatlich 3.000,- Euro netto verdienen, könnten sie höchstens 200,- Euro/Monat zurücklegen. Bei dieser Rate ist es ihnen nicht möglich, ausreichend Rücklagen für den Brandfall zu bilden. Diese Problem haben andere Hausbesitzer auch. Wenn jetzt von 100 Häusern pro Jahr statistisch nur eines abbrennt, können sich 100 Hausbesitzer (= Versichertengemeinschaft) zusammentun und zusammen jährlich 240.000,- Euro ansparen. Brennt dann einmal im Jahr ein Haus ab, kann die Versichertengemeinschaft bis zu 240.000,- Euro an den betroffenen Hausbesitzer auszahlen.
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Beispiele für weitere Versicherungen:

  • Hausratsversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung

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Auf diesen Artikel verweisen: Hakenlastversicherung * insurance * Rechtsschutzversicherung * Prämie/Provision * Gegenseitigkeitsverein * Hausratversicherung * Restschuldversicherung * Sozialversicherung