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Vertrag von Lissabon
(recht.eu)
    

Mit Vertrag von Lissabon wird der in Lissabon am 18.10.2007 beschlossene Reformvertrag der europäischen Union bezeichnet, der u.a. die zuvor gescheiterte EU-Verfassung ersetzt. Kernpunkte des Vertrages sind:

  1. Einbindung der europäischen Grundrechtscharta aus dem Jahr 2000,
  2. die Stärkung der Position eines "europäischen Außenministers" unter dem Titel "Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik",
  3. eine Beschleunigung von EU-Entscheidungen durch Erweiterung der Mehrheitsentscheidungen,
  4. die Stärkung des europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren,
  5. Einführung der doppelten Mehrheit im Ministerrat (d.h. Zustimmung von 55 % der Mitgliedsländer die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten) und
  6. die Übernahme der Rechtspersönlichkeit der EG durch die EU

Der Reformvertrag ist am 1.12.2009 in Kraft getreten nachdem am 3.11.2009 der tschechische Präsident Václav Klaus nach langem Zögern ihn als letztes Regierungsoberhaupt unterzeichnet hatte.

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Auf diesen Artikel verweisen: Europäische Gemeinschaften * Europarecht (EU-Recht), primäres/sekundäres * EU-Verfassung