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Vinkulationsgeschäft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Vinkulationsgeschäft wird ein Kreditgeschäft bezeichnet, bei dem der Kredit mit sog. "rollender Ware", d.h. Ware die noch per Rad (Lkw, Schiene) zum Kreditnehmer transportiert wird, gesichert ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Lombardkredit/Lombardgeschäft/Lombardsatz