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Vorfälligkeitszinsen/Zinsausfallschaden
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Inhalt
             1. Im Zugewinn

Als Vorfälligkeitszinsen werden die Zinsen bezeichnet, die vom Kreditnehmer zu bezahlen sind, wenn er einen Kredit vorzeitig ablöst. Die Vorfälligkeitszinsen entschädigen die Bank für den Zinsausfallschaden, der entsteht, wenn der vereinbarte Kreditzins höher liegt als der aktuell am Markt erzielbare Kreditzins.

Beispiel: A hat 2002 bei der B-Bank einen Baukredit über 200.000,- aufgenommen. Es ist eine 10jährige Laufzeit und ein Zinssatz von 4,5 % vereinbart. Als A 2006 geschieden wird muss das Haus verkauft und der Kredit vorzeitig abgelöst werden. Die B-Bank erhält die noch offenen 175.000,- von B zurück, da der Marktzins mittlerweile bei 2,3 % liegt hat die Bank einen Schaden, da sie jetzt deutlich weniger Zinseinahmen hat wenn sie das Geld erneut verleiht.

1. Im Zugewinn

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist weder fiktiv noch wenn sie nach dem Stichtag entsteht im Endvermögen vom Wert der Immobilie abziehbar (BGH 8.12.2021 Az. XII ZB 402/20). Der BGH vergleicht die Vorfälligkeit insoweit mit den künftigen Zinsen die auch bei der Bewertung der Immobilie (im Gegensatz zur künftigen Tilgung) nicht abgezogen werden.

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