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Vorlegung/Edition
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Befindet sich im Zivilprozess eine Urkunde die zum Beweis dienen soll im Besitz des Gegners des Beweisführers, so ordnet das Gericht auf Antrag des Beweisführers die Vorlegung der Urkunde an.

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