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Nr. 2100 VV RVG Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels
(gesetz.rvg.vv)
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Inhalt
             1. Nr. 2100 VV RVG Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, soweit in Nummer 2102 nichts anderes bestimmt ist... 0,5 bis 1,0

1. Nr. 2100 VV RVG Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, soweit in Nummer 2102 nichts anderes bestimmt ist... 0,5 bis 1,0

Die Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen.

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