logo
Artikel Diskussion (1)
Wegerecht
(recht.zivil.materiell.sachen und recht.oeffentlich.verwaltung.bt.strassen)
    

Inhalt
             1. Straßen- und Wegerecht
             2. Zivilrecht

1. Straßen- und Wegerecht

Bezeichnung für das Rechtsgebiet, daß die Anlegung, Unterhaltung, Nutzung und Einziehung von Straßen und Wegen regelt.

2. Zivilrecht

Siehe unter:

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise